12. März 2010 | Drucken | Versenden
AFFALTERBACH

„Ein ganz brutaler Überfall“

Wegen eines fast wertlosen Plüschkissens hat ein 24-Jähriger einen Jugendlichen übel zugerichtet. Wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte ihn das Marbacher Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Beide waren am 3. Oktober 2009 unabhängig voneinander auf dem Heimweg vom Canstatter Wasen nach Affalterbach. Im Bus soll der Angeklagte schon permanent die Herausgabe des bunten Kissens gefordert haben, das der 16-Jährige auf dem Volksfest gewonnen hatte.
Weil der sich weigerte, der Aufforderung nachzukommen, eskalierte die Situation kurz nach Mitternacht an der Haltestelle „Waage“: Nachdem die beiden den Bus verlassen hatten, schubste der Mann sein Opfer um. Als der Jugendliche wieder auf den Beinen war, schlug er ihm mit der Faust und der flachen Hand mehrfach ins Gesicht und auf den Kopf, bis er erneut zu Boden ging. Dabei hat der 16-Jährige Prellungen im Gesicht und am Kopf, Schürfwunden und Blessuren am Rücken davongetragen. Dann schnappte sich der 24-Jährige das Kissen mit einem geschätzten Wert von fünf Euro und rannte davon.
Eigentlich sei es ihm gar nicht um das Kissen gegangen, meinte der arbeitslose Stahlbetonbauer jetzt vor Gericht. Das im Bus sei nur Spaß gewesen. Dass daraus in Affalterbach Ernst wurde, habe ihn selbst erschreckt. Das Kissen habe er sich aus einem Reflex heraus genommen. „Ich kannte mich nicht wieder“, gab er alles zu, ohne sich aber an Details erinnern zu wollen. Vier bis fünf Mal habe er zugeschlagen, das Opfer sprach bei der Polizei von zehn bis 15 Faustschlägen.

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Fünf Maß Bier und zahlreiche Schnäpse will der Mann ab dem Nachmittag bis gegen 23 Uhr getrunken haben. Außerdem habe er einen Joint geraucht. Das habe ihn wohl benebelt: „Ich hatte einen Aussetzer.“ Das alles aber passt mit den 0,9 Promille, die gegen vier Uhr morgens bei ihm festegestellt wurden, nicht zusammen. „Alles zu Ihren Gunsten gerechnet, müssten Sie dann noch mindestens 1,7 Promille gehabt haben“, so der Vorsitzende Richter.
Pikant auch: Am Tag nach der Tat hatte der Prügler eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung in Ostdeutschland. Auf einem Parkplatz ist ihm dort die Faust „ausgerutscht“, bis das Gegenüber im Gesicht blutete. Der Angeklagte hätte am liebsten verschwiegen, dass er deswegen in Abwesenheit drei Monate auf Bewährung bekommen hatte. „Sie haben bereits eine Ladung in der Tasche und schlagen trotzdem erneut zu?“, fragte der Richter, vom „Herumgeeiere“ des Angeklagten überrascht.
„Das war ein ganz brutaler Überfall mitten in der Nacht aus ganz nichtigen Beweggründen“, begründete der Richter sein Urteil. Ein Jahr und sechs Monate setzte er zur Bewährung aus. Außerdem muss der Täter seinem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, 200 Stunden soziale Arbeit leisten und an einem Anti-Aggressionstraining erfolgreich teilnehmen. Sollte gegen eine Auflage verstoßen werden oder es kommt ein weiterer Gewaltexzess dazu, „dann geht es in den Bau“.

Thomas Faulhaber