13. März 2010 | Drucken | Versenden
SACHSENHEIM/BIETIGHEIM-BISSINGEN

Harte Strafe für dilettantischen Überfall

Viereinhalb Jahre muss ein 28-jähriger Sachsenheimer ins Gefängnis, weil er im vergangenen Dezember eine Tankstelle in seiner Heimatstadt überfallen hat. Allerdings wird die Haftstrafe halbiert – wenn der Mann eine Drogentherapie durchzieht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige im vergangenen Dezember eine Tankstelle in Sachsenheim überfallen, die Verkäuferin bedroht und 600 Euro erbeutet hatte (wir berichteten). Bei der Flucht behilflich war ihm ein 47-jähriger Kumpel, der im Auto wartete und nach eigener sowie nach Aussage des Hauptangeklagten nicht wusste, dass der 28-Jährige gerade die Tankstelle überfallen hatte. Dennoch war auch er angeklagt, weil er nach der Aktion 50 Euro von dem Täter annahm und mit dem erbeuteten Geld gemeinsam mit dem 28-Jährigen in Stuttgart Heroin kaufte und dieses anschließend konsumierte.
Der Hauptangeklagte muss wegen räuberischer Erpressung für viereinhalb Jahre hinter Gitter. „Es ist absolut blödsinnig, wie sie vorgegangen sind“, sagte der Richter. Schließlich war der Täter seit Jahren Stammkunde in der Tankstelle, und während des Überfalls nicht maskiert, die Verkäuferin identifizierte ihn sofort.

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Allerdings ist der Mann von so ziemlich allen süchtigmachenden Substanzen abhängig, legalen wie illegalen. Fast eine halbe Stunde dauerte es, bis ein hinzugezogener Sachverständiger die Drogenkarriere des 28-Jährigen, die dieser bereits mit 14 Jahren begann, geschildert hatte.
Das Gericht räumte ihm die Möglichkeit ein, eine zweijährige stationäre Drogentherapie anzutreten. Falls diese erfolgreich verläuft, wird die Haftstrafe halbiert. Somit könnte der 28-Jährige, der bereits seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, nach der Therapie entlassen werden – wenn nicht, muss er die volle Strafe im Gefängnis absitzen. Leicht wird ihm der Entzug nicht fallen. In der Vergangenheit hat der einschlägig vorbestrafte Sachsenheimer mehrere Drogentherapien abgebrochen. „Es ist ihre letzte Chance, ein Leben zu führen, das nicht von Straftaten geprägt ist“, sprach der Richter dem jungen Mann ins Gewissen.
Dessen 47-jähriger Kumpel wurde wegen Hehlerei und Begünstigung einer Straftat zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden verurteilt. Zwar nahm ihm das Gericht nicht so ganz ab, dass er von dem Überfall nichts wusste. „Aber wenn wir es nicht voll beweisen können, müssen wir zugunsten des Angeklagten entscheiden.“

Frank Klein