(romi) – „Da verschlägt es einem die Sprache“: So kommentierte der Staatsanwalt den Fall eines 29-Jährigen, der vor einem Hirschlandener Supermarkt betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit seinem Roller die Kunden auseinandergescheucht hatte.
Der arbeitslose, einschlägig vorbestrafte Mann wurde zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe, 18 Monaten Sperre für die Fahrerlaubnis und drei Monaten Sperre für das Führen von Kraftfahrzeugen verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er 100 Stunden unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit ableisten. Der Mann hatte über drei Promille, als er so wackelig an dem Supermarkt ankam, dass eine Frau die Polizei holte. Seine Lebensgefährtin war als Sozia dabei. Auf sie wollte er hinterher die Tat schieben.
Der Angeklagte, zum Tatzeitpunkt am 3. Dezember 2009 gegen 14.29 Uhr bereits mit einer Sperre für die Fahrerlaubnis belegt, behauptete vor Gericht, seine Freundin sei mit dem Roller gefahren. Er habe sie ins Rollerfahren eingewiesen und zwar nicht auf dem Parkplatz des Supermarktes, sondern auf dem Privatgelände eines Minigolfplatzes. Die Frage des Gerichts, wie eigentlich seine 3,13 Promille zustande gekommen seien, beantwortete der Mann mit „fünf Bier und drei Jägermeister“. Er trinke aber nur am Wochenende, denn wochentags arbeite er im Betrieb seines Bruders mit Ketten- und Kreissägen.
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Das Gericht rief die Zeugin auf, welche die Polizei verständigt hatte. Sie erzählte, wie die Kunden des Supermarktes schnell ihre Einkaufswagen zur Seite gebracht hätten, als der Angeklagte so wackelig auf dem Roller dahergefahren kam. Recht unsicher sei der Mann abgestiegen und habe seinen Helm abgenommen. Da habe sie sofort gesehen, dass er betrunken war. Zuerst habe die Freundin des Mannes den Supermarkt betreten, dann der Angeklagte. Da habe sie beschlossen, die Polizei zu verständigen.
Die nächste Zeugenaussage machte ein Polizeibeamter des Reviers Ditzingen. Bei ihm ging die Meldung über jenen Vorfall ein. Als die Polizei den Mann vor Ort nach seinen Personalien fragte, sei der Angeklagte samt Roller umgefallen. Der Polizist nahm den 29-Jährigen schließlich mit zur Blutprobe. Als so betrunken stufte er den Angeklagten nicht ein, als dass eine Schuldunfähigkeit infrage gekommen wäre.
Der Vorfall auf dem Supermarktparkplatz war nicht der einzige, den sich der Mann mit dem ausgeliehenen Roller geleistet hatte. Erst am 7. August 2009 war er gegen 20.30 Uhr in der Heimerdinger Straße in Ditzingen mit 2,5 Promille erwischt worden. Dafür bekam er eine Geldstrafe und eine Sperre für die Fahrerlaubnis bis 25. November 2010. Der Staatsanwalt sprach von einer „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“. Bei dem Angeklagten könne im Interesse seiner Mitmenschen nicht einmal mehr riskiert werden, dass er sich auf ein Mofa setzt.