6. März 2010 | Drucken | Versenden
MARBACH/ BIETIGHEIM-BISSINGEN

Nach dem Schäferstündchen steht die Polizei vor der Türe

Als eine 27-Jährige die Zustände im Keller eines Bietigheimer Pizzaservice gesehen hatte, wo sie mit einem 42-Jährigen verabredet war, ist der Frau offensichtlich die Lust auf Sex vergangen. Weil der Angeklagte trotzdem mehr wollte, wurde er vom Marbacher Schöffengericht zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

In einer Sachsenheimer Spielhalle lernte die damals 27-Jährige einen ihr bis dato völlig Unbekannten kennen. Der 42 Jahre alte Mann gab ihr von seinem Glücksgewinn ab, damit sie weiter „zocken“ konnte. Schließlich verabredeten sich die beiden auf einen Drink noch in derselben Nacht im November 2008.
Der Wirtssohn erinnert sich: „Es war ein Liebesgespräch, wie am Anfang einer Beziehung.“ Es sei vor allem darum gegangen, wo man die Nacht zusammen verbringen würde. Die anschließende Fahrt ging nach Bietigheim in die Räume eines Pizzaservice. Der Angeklagte, ein Mitarbeiter des Ladens, gab sich als dessen Besitzer aus. Erst habe man noch „oben“ getrunken, dann habe er sie in den Keller zum „Schäferstündchen“ auf den Sofas in den uneinsehbaren Keller geladen. „Wir waren uns einig, Sex zu haben, und plötzlich wollte sie nicht mehr“, klagte der Mann. Deshalb habe er sich hingelegt und wollte schlafen.
Dann sei sie auf einmal nackt vor ihm gestanden, aber da war es dann auch schon vorbei mit seiner „Libido“. Später sei die Polizei vor der Tür gestanden, die sie mit seinem Handy gerufen hatte. Zur Tatzeit hatten beide 2,5 Promille im Blut.

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Über eine Stunde musste die Gerichtsverhandlung unterbrochen werden, bis das vermeintliche Opfer als Zeugin vor Gericht verhört werden konnte. Per Taxi wurde sie auf Gerichtskosten aus Sachsenheim nach Marbach chauffiert, weil sie angeblich aus Platzangst keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könne. Wenig erhellend war ihre Aussage. Beinahe alles, woran sie sich erinnerte, wurde aus ihrer polizeilichen Vernehmung vor anderthalb Jahren vorgelesen.
Der Mann habe erst sich, dann sie entblößt. Er habe aber trotz Bissen in die Oberschenkel sein Ziel nicht erreicht. Nur eines war der Frau heute noch klar: „Als er die Türe hinter sich zusperrte, bereute ich schon, dass ich mitgekommen war.“ Der Vorratskeller der Pizzeria, der gleichzeitig als Aufenthaltsraum diente, sei „ein absolut ekliges Drecksloch“ gewesen.
In den Augen des Schöffengerichts überführte das Polizeiprotokoll, das wenige Stunden nach der Tat gefertigt wurde, den Angeklagten. „Der Mann hat sich berechtigte Hoffnungen gemacht“, meinte die Staatsanwältin und plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Freispruch forderte der Verteidiger.
Sechs Monate ausgesetzt zur Bewährung und 100 Sozialstunden lautete am Ende das Urteil für den sechsfachen Vater.

Thomas Faulhaber