Hat sich der Sohn absichtlich selbst verletzt oder wurde er vom Vater am Rande des Todes roh gequält? Mit dieser Frage hatte sich der Vaihinger Amtsrichter zu befassen. Letztlich wurde der Vater wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ursprünglich angeklagt war eine „Misshandlung Schutzbefohlener“.
In der Nacht am Neujahrstag 2009 sind sich der 34-jährige Vater und der damals 16 Jahre alte Sohn in die Wolle geraten. Auslöser: die Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen dem Vater und seiner Ex-Frau auf dem Handy. „Er weigerte sich es zu löschen, da habe ich ihn aus der Wohnung geworfen“, sagte der Angeklagte.
Daraufhin habe ihn sein Sohn, der eigentlich bei seiner leiblichen Mutter im Rheinland lebt, so sehr ins Sofa gedrückt, dass er ohnmächtig geworden sei, meinte der Mann. Geschlagen habe er nie. „Der will nur meine neue Familie zerstören“, vermutet der Lagerarbeiter, der mit seiner jetzigen Frau drei Kinder hat.
Kaum auf die Straße gesetzt, informierte der Jugendliche die Polizei per Notruf. Die in Sachen häuslicher Gewalt beschlagene Beamtin beschrieb das Opfer als außergewöhnlich aufgelöst und verzweifelt. „Er hat geweint und gesagt, er habe nie geglaubt, dass sein Vater so hart zuschlagen würde.“ Zu Protokoll gab er, dass ihm der Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen worden sei, sein Vater ihn mit dem Messer bedroht und gewürgt habe. Zum Prozess wurde der junge Mann – der derzeit eine Jugendstrafe absitzt – aus Köln vorgefahren. Trotz Fußfesseln legte er einen machomäßigen Auftritt vor dem Richter hin: „Ich sage nichts.“
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„Solche Verletzungen fügt man sich nicht selber zu“, meinte der medizinische Sachverständige. Ein Stoß mit dem Kopf gegen die Wand würde die Schürfwunde erklären, das ginge noch selbst. Aber das Hämatom am Kinn oder die Drosselungsspuren am Hals seien unwahrscheinliche Selbstverstümmelungen. „Mein Mandant hat sich bereits Schnittverletzungen zugefügt und sich den Arm gebrochen“, warf der Verteidiger ein.
Beobachter erinnerte die Verhandlung aber vor allem an ein Sprichwort: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Denn der Vater hat eine wilde Jugend hinter sich – und in diese Fußstapfen scheint sein Sohn zu treten. Mit 15 begann der Papa seine kriminelle Karriere: Körperverletzung Eigentumsdelikte, sexuelle Nötigung. Mit 16 wird er Vater – und er wird ruhiger. Nur noch Fahren ohne Führerschein. Siebenmal. Das bringt ihn auch ins Gefängnis.
Der Sohn ist mit knapp 18 Jahren auch bereits 14-mal strafrechtlich aufgefallen: vor allem wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten. Gerade sitzt er eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ab wegen versuchten Raubes, bei dem er einem Polizisten in Zivil ein Messer an die Kehle gehalten hat. Dazu kommt räuberische Erpressung.
„Er ist kein Waisenknabe“, sagte der Richter über den Geschädigten. Aber auch wenn er ihm fast alles zutraue, fehle ihm doch der Intellekt, der Polizei so ein Schauspiel vorzugaukeln. Und das Verletzungsbild sei eindeutig. Acht Monate Haft auf Bewährung hatte der Staatsanwalt für den Vater gefordert: „Ich nehme ihnen das Unschuldslämmchen nicht ab“, sagte er in Richtung Anklagebank. Das Urteil: 90 Tagessätze à 15 Euro. „Dieses Vater-Sohn-Verhältnis ist von Gewalt geprägt“, resümierte der Richter.