4. August 2009 | Drucken | Versenden
LUDWIGSBURG

Die wichtigsten Änderungen

Seit 25. Juli gilt ein neues Waffenrecht: Die Behörden können schärfer kontrollieren, wie Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden. Wer den Waffenbesitz beantragt, muss nachweisen, dass alles sicher verwahrt wird. Die Behörde kann dies jederzeit unangemeldet überprüfen – bislang war das nur möglich, wenn es Zweifel an der vorschriftsmäßigen Lagerung gab.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mehr mit großkalibrigen Waffen schießen. Sportschützen dürfen nur noch mit besonderer Genehmigung mehr als fünf Waffen besitzen.
Bis Jahresende gilt eine Amnestie für den illegalen Besitz von Waffen.
Zur besseren Kontrolle soll bis Ende 2012 ein nationales Waffenregister entstehen. (red)

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