(red) – Das Kurzstecken-Ticket soll auch in der S-Bahn gelten. Und die Einteilung der Tarifzonen, speziell im Umland Stuttgarts, muss gerechter werden. Das fordert der Verkehrsausschuss des Verbands Region Stuttgart.
Einstimmig verlangen die Regionalräte, dass das Kurzstrecken-Ticket auch in der S-Bahn und den regionalen Nebenbahnen gilt. Spätestens dann, wenn der seit 2006 gültige Signalpreis von einem Euro erhöht werden sollte, sei die Zeit reif, die S-Bahn wieder in den Geltungsbereich des Kurzstrecken-Tickets aufzunehmen.
Derzeit gilt das Kurzstrecken-Ticket in Stadtbahnen und Bussen bis zur dritten Haltestelle nach Fahrtantritt. „Der Verband Region Stuttgart setzt sich auch für attraktive Verkehre für Gelegenheitsnutzer im ganzen VVS-Gebiet ein“, sagte Regionaldirektorin Jeannette Wopperer. Im Dickicht des VVS-Tarifs gebe es noch Beispiele von Ungleichbehandlung.
Weil die S-Bahn-Haltestellen durchschnittlich weiter auseinanderliegen als Stadtbahn- oder Bushaltestellen, sei es „sachgerecht“, die S-Bahn anders zu behandeln, sagte VVS-Geschäftsführer Horst Stammler. Wenn überhaupt, könnte das Kurzstrecken-Ticket nur für eine S-Bahn-Station gelten. Die Diskussion über die Gültigkeit des Kurzstrecken-Tickets bei der S-Bahn müsse nun in den Verbundgremien geführt werden. Stammler bezifferte die Einnahmeverluste für den VVS mit 630 000 Euro bis 930 000 Euro.