Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist als sogenannte Strafverfolgungsbehörde für den Bezirk des Landgerichts Stuttgart zuständig, dazu gehören die elf Amtsgerichte in Ludwigsburg, Backnang, Böblingen, Esslingen, Kirchheim/Teck, Leonberg, Nürtingen, Schorndorf, Stuttgart, Bad Cannstatt und Waiblingen. Dieser Bezirk umfasst die Landeshauptstadt Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen und Rems-Murr sowie den südlichen Teil des Landkreises Ludwigsburg.
In dem Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft leben etwa 2,17 Millionen Menschen. (kau)