Der Petitionsausschuss ist eigentlich so etwas wie die Nummer gegen Kummer: An ihn wenden sich Bürger, die sich von einer (Landes)behörde ungerecht behandelt fühlen. Der Ausschuss holt dann eine schriftliche Stellungnahme ein. Zudem können Abgeordnete des Ausschusses eine Ortsbegehung machen und in besonderen Fällen den Petenten mündlich anhören.
Aber man muss nicht selbst betroffen sein, denn auch Petitionen zugunsten Dritter sind möglich. Laut Statistik ist jede fünfte Petition ganz oder zumindest in Teilen erfolgreich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behördenentscheidungen rechtlich falsch gewesen sind. (red)