Alle Anlieger von Straßen und Gehwegen haben die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlieger Eigentümer oder Mieter sind.
Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die Pflicht den Gehweg schneefrei und sicher zu halten endet erst um 21 Uhr. Bei Straßen ohne Gehweg muss in der Breite von einem Meter der Straßenrand geräumt und gestreut werden.
Der Schnee sollte nicht in die Straßenrinne gefegt werden, sondern an den Gehwegrand. Dort kann das Schmelzwasser bei Tauwetter besser ablaufen. (wa)