KREIS LUDWIGSBURG | 20. Oktober 2011

Die Hauslüftung: Investition in die Zukunft

Ludwigsburg – Wer früher lüften wollte, machte einfach die Fenster auf. Heutzutage sollte man beim Immobilienkauf nicht bei der Lüftungsanlage sparen. Nicht zuletzt, weil der Gesetzgeber immer schärfere Auflagen macht, wie Architekt Michael Haußmann bei der Immobilienmesse 2011 der Ludwigsburger Kreiszeitung sagte.

Bild: Stollenberg

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet Eigentümer von Immobilien, immer höhere Mindeststandards zur Energieeinsparung zu erfüllen. Doch bei der erforderlichen energetischen Sanierung von Altbauten lauern Gefahren.
„Früher waren Häuser durchlässiger, der Luftstrom war gewährleistet“, erläutert Architekt Haußmann. Wer seine Immobilie mittlerweile mit einer Wärmedämmung versieht, zudem noch neue Fenster einsetzt, unterbricht damit auch den Luftaustausch. Die mögliche Folge: Schimmelbildung in den Wänden. „Da wird viel Geld investiert und es zieht Probleme nach sich.“ Auch aus diesem Grund empfiehlt Haußmann den Einbau einer Lüftungsanlage. „Das hängt eng mit der Wohnqualität zusammen.“
Als ideale Lösung – zumindest bei Neubauten – sieht Haußmann eine sogenannte zentrale Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung, die gleichzeitig eine starke Reduzierung des Energiebedarfs auf etwa 45 Liter Heizöl pro Jahr bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus ermögliche. „Das Heizöl geht dann nicht unkontrolliert ins energetische Nirwana.“ Das Konzept: Über Kanäle in Decke oder Boden wird Luft aus einem Raum mit hoher Luftfeuchtigkeit, etwa Bad oder Küche, abgezogen und nach draußen befördert. Zuvor entzieht die Wärmepumpe der Abluft Wärme, die wiederum an einen Heizungs- oder Warmwasserspeicher übertragen wird. Die Kosten: etwa 9000 Euro. Billiger ist eine dezentrale Abluftanlage, die mit etwa 2500 Euro zu Buche schlägt.
Moderne Haustechnik sei auch aus rechtlichen Gründen ratsam, so der Architekt. Schon jetzt schreibe die seit Mai 2009 gültige DIN-Norm 1946-6 – sie definiert die technischen Rahmenbedingungen für Einfamilienhäuser – eine Lüftungsanlage vor.
„Wer ohne eine solche Anlage ein Haus kauft oder baut, erwirbt oder errichtet die Immobilie gegen DIN-Normen.“ Der Käufer habe schon heute einen Anspruch auf eine Lüftungsanlage.
Derzeit schreibt die EnEV vor, dass die gesamte Luft in einem Gebäude mindestens zur Hälfte ausgetauscht wird – und zwar jede Stunde. Mit der althergebrachten Fensterlüftung kann man diese Vorgaben laut Haußmann aber kaum gewährleisten, da die Bewohner in der Regel nicht ständig zu Hause sind.
Darüber hinaus werde die Ende 2012 oder Anfang 2013 in Kraft tretende Novellierung der EnEV eine kontrollierte Lüftung vorschreiben. Sei diese nicht vorhanden, müssten die verschärften Vorgaben zum Luftaustausch auf andere Weise kompensiert werden – und das sei mit hohen Kosten verbunden.

Frank Klein
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