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Schwieriger Schutz vor Hehlerware

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Die Polizei darf Artikel beschlagnahmen, wenn es sich bei im Internet gekaufter Ware um Diebesgut handelt.
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Ingersheim/Ludwigsburg. Es war ein teures Gartengerät, das ein Ingersheimer Ehepaar in einem Online-Handelsportal entdeckte. Es war ihnen kürzlich aus ihrem Schuppen gestohlen worden. Sie erstatteten Anzeige, der mittellose Dieb musste ins Gefängnis. Derzeit warten 900 Gegenstände im Ludwigsburger Polizeipräsidium auf ihre Besitzer, die auch irgendwann auf dem Markt gelandet wären, wäre die Einbrecherbande nicht dingfest gemacht worden.