FREIBERG | 26. Juli 2012

Nach Unfall abgehauen: Geldstrafe und dazu Führerscheinsperre

Hätte es keine Augenzeugin gegeben, so wäre eine Unfallflucht vor der Flattichschule womöglich nicht bestraft worden.

Doch der Fahrer ist dank der Frau ermittelt worden und muss nach einem Urteil des Ludwigsburger Amtsgerichts eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro bezahlen sowie eine sechsmonatige Führerscheinsperre in Kauf nehmen.

Der 54-Jährige wollte am 26. Januar gegen 15 Uhr seine zehnjährige Tochter von der Jugendmusikschule abholen. Das Kind saß schon im Auto, als der Vater beim Rückwärtsfahren gegen ein an der gegenüberliegenden Flattichschule geparktes Fahrzeug stieß. Das sah eine 60-jährige Frau, die auf ihr Enkelkind wartete. Sie beobachtete weiter, wie der Unfallfahrer „den Kopf aus dem Fenster streckte, sein Auto parkte, ausstieg und wegfuhr“. Sie ging zu dem beschädigten Wagen, von dem sie glaubte, dass er einer Lehrerin gehört. Dann schrieb sie die Autonummer auf, aber zunächst einmal falsch. Weil sie den Unfallverursacher nach dem Vorfall noch öfters sah, konnte der Mann Wochen später ermittelt werden. Er bekam einen Strafbefehl über 45 Tagessätze zu jeweils 60 Euro Geldstrafe und musste seinen Führerschein abgeben. Für neun Monate, wie es zunächst hieß.

Der Freiberger wollte das nicht akzeptieren, nahm sich einen Anwalt und zog per Einspruch vor Gericht. Als Angeklagter erklärte er bei seiner Verhandlung fast ein halbes Jahr nach dem Unfall, bemerkt zu haben, dass er das andere Auto touchiert hat. Er habe auch einen Streifen am Stoßfänger weggerieben. Im Glauben, es sei kein Schaden entstanden, habe er die Heimfahrt angetreten. Der Verteidiger meinte, so wie er die Sache auf den Beweisfotos betrachtet habe, hätte er gedacht, die Ausbesserung könne mit einem Lackstift vorgenommen werden. „Das können Sie nicht ernsthaft glauben“, bemerkte der Richter. Im Übrigen halte er es nicht für glaubhaft, der Angeklagte habe gemeint, bei den Streifen handele es sich um Schmutz.

Heike Rommel
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