Jagdrecht
LUDWIGSBURG | 02. Oktober 2012

Befriedeter Bezirk

Stadtgebiete und Ortschaften werden als sogenannte befriedete Bezirke bezeichnet, in denen die Jagd ruht.

Grundstückseigentümer in einem befriedeten Bezirk können aber beim Landratsamt beantragen, eine Lebendfalle aufstellen zu dürfen. Mit dieser Genehmigung kann jemand beauftragt werden, die Falle sachgerecht aufzustellen, beispielsweise ein Jäger. Das Landratsamt bezeichnet das Fallenaufstellen allerdings als „letztes Mittel“. Oft fänden sich Katzen oder andere Haustiere in den Fallen, und das frei gewordene Revier würde schnell von anderen Füchsen besiedelt. (je)

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