



Im Industriegebiet Holderbüschle bietet schon seit Jahren ein Swingerclub Unterhaltung an. Geht es nach den Plänen eines Investors, sollen die Sachsenheimer auch in der Großsachsenheimer Innenstadt ihren ganz persönlichen Neigungen nachgehen können.
Auf dem ehemaligen Büro- und Werkstattareal der Baufirma Wonner, an der Bahnüberführung zu den Großsachsenheimer Sportanlagen in der Steingrube, will ein Investor ein 300 Quadratmeter großes Cabaret-Tanzlokal, ein 300 Quadratmeter großes Bordell und eine 200 Quadratmeter große Spielhalle einrichten.
Noch bevor die Pläne konkret wurden, gab es Aufruhr in der Nachbarschaft. Der Technische Ausschuss des Gemeinderates lehnte den Bauantrag kurzerhand ab und stellte allenfalls die Einrichtung einer um die 70 Quadratmeter großen Spielhalle in Aussicht.
In Sachsenheim ist man sich nicht sicher, ob das neuerliche Ansinnen des Investors eine Trotzreaktion ist. Denn auch sein zuerst gestellter Antrag, in dem Gebäude Wohnungen einzurichten, wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Aus „emissionsschutzrechtlichen Gründen wegen der Nachbarschaft eines Industriebetriebs“, wie es heißt. Gemeint ist die Firma Kienle und Spiess. Wie der für Bauanfragen zuständige Teamleiter bei der Stadtverwaltung, Steffen Schurr, betont, sei die Ablehnung der Stadt, mitsamt den teilweise massiven Einwendungen der Nachbarschaft, schon vor Wochen an das Landratsamt geleitet worden.
Eine Entscheidung ist bisher nicht gefallen. Die Stadt geht allerdings davon aus, dass auch das Landratsamt den Antrag zur Einrichtung eines Bordells und eines Cabaret-Tanzlokals ablehnt. Dem Antragsteller bleibt dann noch der Weg vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Im Sachsenheimer Rathaus ist man sich sicher, dass das Bordell dort nicht kommt. Allein schon das Polizeirecht schließt die Einrichtung eines Bordells in der 18 000 Einwohner zählenden Stadt aus. Erst in Kommunen ab 35 000 Einwohner sind derlei Betriebe erlaubt.
Was den im Gewerbegebiet Holderbüschle angesiedelten Swingerclub betrifft, werde er von einem Verein geführt, zähle daher nicht als gewerbliche Einrichtung und sei nicht genehmigungspflichtig, betont Schurr.







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