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Verkehrssünder
Schweiz verlangt Haft für „Gotthard-Raser“

Die Schweiz lässt in der Sache des flüchtigen „Gotthard-Rasers“ aus Ditzingen nicht locker: Der Mann, der 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Alpenautobahn gebrettert war und erst an einer Polizeisperre gestoppt wurde, soll in Deutschland in Haft. Er hatte sich im Februar der Festnahme zum Haftantritt in der Schweiz entzogen, weil er zur Gerichtsverhandlung im Tessin nicht erschienen war (wir berichteten).
Ludwigsburg. Das Urteil lautete auf 30 Monate Haft, davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern habe ein „Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe“ nach Baden-Württemberg übermittelt, sagte Sprecher Folco Galli am Mittwoch.

Der Mann habe „Spaß gehabt“

Der Anfang 40-Jährige war vor drei Jahren mit einem deutschen Sportwagen mit völlig überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Tessin unterwegs. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Kilometern in der Stunde. Der Ditzinger habe im Gotthard-Straßentunnel andere Fahrer durch ständige Überholmanöver in Lebensgefahr gebracht. Das Urteil erging wegen „Gefährdung des Lebens“. Der Sportwagen wurde daraufhin konfisziert.

Schweizer Medien gegenüber gab der Mann sich reuelos. Er habe Spaß bei der Spritztour gehabt. Das Urteil interessiere ihn nicht, wurde er zitiert. Ob die Freiheitsstrafe in Deutschland vollstreckt werden kann, hängt nach Angaben des Berner Justizministeriums davon ab, ob der Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar ist. (dpa)