arbeitslosengeld ii
kreis ludwigsburg | 03. September 2012

Zeitarbeit und Datenschutz

Ein Mann wehrt sich gegen die Weitergabe seiner Daten – Landratsamt: Offenbar ein Missverständnis

Absender: die Ludwigsburger Zeitarbeitsfirma Randstad.
Absender: die Ludwigsburger Zeitarbeitsfirma Randstad.
Archivbild: Alfred Drossel

Verstößt das Jobcenter des Landratsamts gegen den Datenschutz? Für Jürgen S. aus Walheim steht das fest. Doch die Kreisverwaltung widerspricht, räumt höchstens ein Missverständnis ein.

Jürgen S. erhält Arbeitslosengeld II. Doch er fiel aus allen Wolken, als er von der Ludwigsburger Niederlassung der Zeitarbeitsfirma Randstad einen Brief erhielt. Der „führende Personaldienstleister Deutschlands“ ließ den Adressaten wissen: „In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt haben wir gemeinsam ausgewählte Kandidaten herausgearbeitet, die wir gerne näher kennenlernen möchten.“ Randstad lädt ihn „herzlich“ zu einem konkret genannten Termin mit Uhrzeit in ihre Niederlassung ein und bittet, die vollständigen Bewerbungsunterlagen mitzubringen. Notfalls könne ein Ausweichtermin vereinbart werden, Fahrtkosten würden aber nicht übernommen.

Der Walheimer rief sofort bei der Zeitarbeitsfirma an und bekam zur Auskunft, die für das Schreiben notwendigen Daten seien ihr vom Jobcenter überlassen worden. Für Jürgen S. stand damit fest: „Das Landratsamt gibt personenbezogene Daten heraus und verstößt damit gegen das Gesetz.“ Sein Versuch, Anzeige beim Polizeiposten Besigheim zu erstatten, scheiterte eigenen Angaben zufolge: Die Beamten weigerten sich, diese Anzeige entgegenzunehmen.

Seit 1. Januar 2012 ist der Landkreis voll für Hartz IV zuständig. Die Kreisverwaltung sieht keinen Gesetzesverstoß. Um die Integration des Kunden in Arbeit zu unterstützen, arbeite das Jobcenter mit sogenannten Vermittlungsvorschlägen. Dabei werde der Kunde darüber informiert, dass ein Arbeitgeber eine Stelle gemeldet hat, die dem Qualifikationsprofil des Kunden entspricht. „Der Kunde wird aufgefordert, sich bei dem Arbeitgeber zu bewerben. Der Arbeitgeber wiederum erhält eine Zweitschrift.“

Ein Sprecher des Landratsamtes bestätigt, dass Name und Adresse von Jürgen S. der Zeitarbeitsfirma mitgeteilt wurden. Das sei zulässig. „Weitere personenbezogene Informationen hat das Jobcenter nicht weitergegeben.“ Nach Darstellung des Landratsamtes ist die Weitergabe an die Zeitarbeitsfirma möglich, wenn der Arbeitslose darüber informiert worden ist und sein Einverständnis hierzu erklärt hat. Und das Verfahren wird von der Kreisverwaltung so beschrieben: „Das Einverständnis wird in eine Eingliederungsvereinbarung aufgenommen. Das – Information des Kunden, dessen Einverständniserklärung und die Aufnahme der Einverständniserklärung in eine Eingliederungsvereinbarung – war auch bei dem genannten Kunden der Fall.“

Doch Jürgen S. bestreitet dies: „Ich habe kein Einverständnis unterschrieben.“ Auch in der Eingliederungsvereinbarung stehe nichts. Damit konfrontiert, schwächt das Jobcenter seine erste Stellungnahme ab. Im Rahmen des Vermittlungsgespräches werde mit allen Kunden eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Diese zeige die jeweiligen Rechte und Pflichten des Kunden und des Jobcenters auf. Dieses Verfahren sei auch Jürgen S. erklärt worden. „Da der Kunde die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet hat, war für uns das Einverständnis zum Verfahren gegeben. Aufgrund der Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung gehen wir davon aus, dass das Beratungsgespräch auch stattgefunden hat.“ Nach dem Einwand des Betroffenen müsse das Jobcenter davon ausgehen, dass „hier ein Missverständnis vorlag“. Der Kunde scheint das Beratungsgespräch inhaltlich anders wahrgenommen zu haben als das Jobcenter.

Aber grundsätzlich beharrt die Kreisverwaltung auf ihrer Position. Die Unterstützung des Kunden mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit sei nach dem Sozialgesetzbuch II Aufgabe von Jobcentern. Hierfür bedienten sie sich Vermittlungsvorschlägen. „Da neben der Adresse keine weiteren Daten an den Arbeitgeber weitergegeben worden sind, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.“

Das Jobcenter steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Kritiker sagen, es seien zu wenige Dauerjobs im Angebot. „Es sind ausschließlich Zeitarbeitsfirmen, geringe Beschäftigungsmöglichkeiten oder Arbeit bei Subunternehmen“, so die Erfahrung von Anne Jeziorski, Sozialberaterin beim Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg, im Gespräch mit unserer Zeitung im Frühjahr. Selbst die Kreisverwaltung räumte ein, bei den von der Firmenberatung des Jobcenters akquirierten Angeboten seien etwa die Hälfte Stellen von Zeitarbeitsfirmen.

Eines steht fest: Das Jobcenter sorgt dafür, dass die Zeitarbeitsfirma kostenlos Kunden vermittelt werden.

Günter Bächle
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