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Ulrike Schönborn bezeichnet die Baubeschreibung als „Kochbuch für das Haus“. Das Problem: Wer eine neue Immobilie erwirbt, weiß häufig nicht, wie er dieses Kochbuch lesen muss, um eine schmackhafte und bekömmliche Mahlzeit zuzubereiten. Unbekannt etwa ist vielen Käufern schon die Tatsache, dass ihnen der Notar den Kaufvertrag zwecks intensiven Studiums schon zwei Wochen vor der Unterzeichnung zuschicken muss. „Auf eine Verkürzung soll man sich nicht einlassen“, empfiehlt Schönborn. „Der Notar darf die Frist nicht verkürzen, sonst begeht er ein Dienstvergehen.“
Teil des Kaufvertrages ist unter anderem die Baubeschreibung – und die hat es in sich. Denn in dem Dokument ist alles festgehalten, oder sollte es zumindest sein, was die Immobilie und deren Wert ausmacht: von den Materialien über die Ausführung bis hin zu den Baustoffen.
Nicht selten sind die Baubeschreibungen allerdings in für die Immobilienbranche so typischen wie letztendlich nichtssagenden PR-Floskeln verfasst. Da ist die Rede von „repräsentativen und lichtdurchfluteten“ Wohnzimmern. Das hört sich gut an – sagt aber nichts darüber aus, wie viele Fenster tatsächlich eingebaut werden.
Wenn Badezimmer oder Küche von „exklusiven Fliesen“ geziert oder „hochwertige Fenster“ zum Einsatz kommen sollen, müssen ebenfalls die Alarmglocken klingeln, denn Angaben dieser Art sind vielseitig interpretierbar. „Die Baubeschreibung darf nicht unbestimmt, sondern muss so detailliert wie möglich verfasst sein.“ Vorsicht sei geboten, wenn sich das Schriftstück wie ein Werbeprospekt lese.
Sei die Baubeschreibung lediglich eineinhalb Seiten lang, „ist etwas faul“, betont Schönborn. „Es handelt sich schließlich um das Kochbuch für ein ganzes Haus.“ Sie hat einen Tipp für Laien: Die Verbraucherzentrale bietet eine Musterbaubeschreibung für 19,90 Euro zum Download im Internet an. „Das hilft auf jeden Fall weiter.“

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Samstag, 13. 10. 2012
Sonntag, 14.10. 2012
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