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Angeklagter vermutlich älter
17-Jährige erstochen: Mordprozess in Flensburg

Prozess nach Mord
Blumenkränze und Grabkerzen liegen vor einem Haus in dem eine 17-Jährige getötet wurde. Foto: Axel Heimken/Archiv
Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen: Eine 17-Jährige wird im März in Flensburg erstochen. Jetzt beginnt der Mordprozess. Zunächst muss geklärt werden, wie alt der Angeklagte zur Tatzeit war.

Flensburg (dpa) - Wie alt ist der Angeklagte, der im März die 17-jährige Mireille mit mehr als einem Dutzend Messerstichen getötet haben soll? Diese Frage stand im Mittelpunkt des ersten Prozesstags am Landgericht Flensburg.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten vor, die junge Deutsche am 12. März in deren Wohnung aus Eifersucht getötet zu haben, weil diese eine andere Beziehung eingegangen sein soll. Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag zunächst weder zur Person noch zur Tat.

Dem bei der Aufnahme der Personalien genannten Geburtsdatum zufolge war der junge Mann im März noch 18 Jahre alt - dies schloss eine Gutachterin am Dienstag in ihrem Bericht aber aus: Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Angeklagte mindestens 21 Jahre alt gewesen sein müsse. Das tatsächliche Alter des Angeklagten ist wichtig, weil die Frage im Raum steht, ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann oder nicht.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts - das Mädchen wegen seiner schwierigen Familiensituation, der junge Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam. Es sind zunächst sechs Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.

Der Fall hatte weit über Flensburg hinaus für Entsetzen und Trauer gesorgt - weil das Opfer so jung war und wegen der Ähnlichkeiten mit der Bluttat von Kandel wenige Monate zuvor. In der pfälzischen Kleinstadt starb Ende Dezember 2017 eine 15-Jährige, nachdem ihr Ex-Freund, ebenfalls ein vermutlich afghanischer Flüchtling, mit einem Messer zugestochen hatte. Er wurde am Montag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

In Kandel nutzten rechte Gruppierungen die Tat immer wieder zur Agitation - gegen den Willen vieler Bürger. In Flensburg gab es keine Protestzüge von Rechtspopulisten. Auch eine öffentliche Trauerfeier wenige Tage nach der Tat verlief ohne Zwischenfälle und Störungen.