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Änderung des Urheberrechts für mehr Bücher in Blindenschrift

Berlin (dpa) - Blinde und sehbehinderte Menschen sollen einen besseren Zugang zu Literatur erhalten. Deshalb wird Betroffenen sowie Blindenbibliotheken jetzt das Recht eingeräumt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke herzustellen - also Hörbücher oder Bücher in Blindenschrift. Eine entsprechende Änderung des Urhebergesetzes hat der Bundestag am späten Abend verabschiedet.