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Lindner sieht falschen Anreiz
Arbeitsminister Heil will Hartz-IV-Sonderbedarf überprüfen

Hartz IV
Antrag auf Hartz IV: Arbeitsminister Heil will den sogenannten Sonderbedarf - etwa für defekte Haushaltsgeräte - überprüfen. Foto: Paul Zinken
Hartz-IV-Empfänger bekommen wohl Anfang nächsten Jahres wieder etwas mehr Geld. Der Bundesarbeitsminister will zudem prüfen, wie man mit besonderen Bedürfnissen wie einer neuen Waschmaschine umgeht. FDP-Chef Lindner warnt derweil davor, falsche Anreize zu setzen.

Berlin/Nürnberg (dpa) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet damit, dass Hartz-IV-Empfänger Anfang nächsten Jahres wieder etwas mehr Geld bekommen. «Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen», sagte er der «Rheinischen Post».

Es bleibe für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus. Die Erhöhungen kämen wohl zum 1. Januar 2019. «Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen - wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss», kündigte Heil an. «Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern.»

Die Hartz-IV-Sätze werden regelmäßig angepasst, die Fortschreibung erfolgt auf der Basis von Preisen für den täglichen Bedarf sowie der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung. Sie soll Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben lassen. Anfang dieses Jahres stieg der monatliche Regelsatz für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro. Für Paare gibt es seither statt 368 Euro 374 Euro pro Partner.

Heil hatte in den vergangenen Tagen zudem angekündigt, die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger zu prüfen. Auch dabei soll es aber nur um einzelne Bestimmungen gehen, wie er jetzt deutlich machte: «Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können», betonte Heil.

«Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten», sagte Heilm weiter. Er plädiere für eine Vereinheitlichung. «Für fragwürdig halte ich es zudem, dass derzeit auch Kosten der Unterkunft sanktioniert werden können. Das sollte in Zukunft nicht mehr möglich sein», sagte Heil.

Derzeit können Hartz-IV-Empfängern die Bezüge gekürzt werden, wenn sie etwa Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen. Dabei wird gegen jüngere Menschen unter 25 Jahren härter vorgegangen als gegen ältere.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner warnte davor, mit höheren Bezügen oder einer Lockerung der Sanktionen falsche Anreize für Migranten zu setzen. «Die Hartz-IV-Zahlen werden massiv steigen», sagte Lindner dem «Focus» (Samstag). «Deshalb darf man die Bezüge nicht wahllos erhöhen oder frei von Sanktion versprechen - erst recht nicht Menschen, die weder integriert sind noch Deutsch sprechen.»

«Junge Männer aus Syrien zum Beispiel müssen wissen: In Deutschland muss man arbeiten», sagte Lindner. «Und es darf nicht der Eindruck entstehen, Hartz IV sei ein Grundeinkommen, das ein Clanmitglied irgendeiner libanesischen Bande in Berlin automatisch überwiesen bekommt.» Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland hat ausländische Wurzeln. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind dies 55,2 Prozent der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Die Bundesagentur hat derweil in einer neuen Weisung den Begriff «Partner» in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft genauer definiert. Damit soll den Mitarbeitern der Jobcenter die Handhabung einzelner Zweifelsfälle bei Kinderehen erleichtert werden, wie ein BA-Sprecher sagte. Es handle sich jedoch lediglich um «Klarstellungen zum geltenden Recht». Ehen mit einem Partner unter 16 Jahren werden demnach - wie schon zuvor - nicht von den Jobcentern anerkannt. Dies gilt auch für Ehen nach ausländischem Recht. «Die Regelung dient lediglich dazu, zu klären, wem welche finanziellen Leistungen zustehen», teilte der Sprecher mit.

Bei Vielehen mit Zweit- und Drittfrauen von Muslimen wird beim Bezug von Hartz IV nur eine Frau als Partnerin des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten berücksichtigt. Weitere Frauen seien jeweils eine eigene «Bedarfsgemeinschaft» und erhielten daher den vollen Satz. Sowohl für Kinder- als auch für Vielehen gelte: «Da es - wenn überhaupt - nur Einzelfälle gibt, sind die Kosten marginal», sagte der BA-Sprecher. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet.