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Ex-Nissan-Verwaltungsratschef
Automanager Ghosn bleibt weiter in Untersuchungshaft

Carlos Ghosn
Automanager Automanager Ghosn war am 19. November in Tokio wegen Verdachts auf Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen worden. Foto: Eugene Hoshiko/AP
Tokio (dpa) - Ein japanisches Gericht hat einer weiteren Verlängerung der Untersuchungshaft für den früheren Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan, Carlos Ghosn, zugestimmt.

Wie das Bezirksgericht in Tokio am Sonntag bekanntmachte, wurde der Forderung der Staatsanwaltschaft stattgegeben, den seit einem Monat in U-Haft sitzenden Manager für zehn weitere Tage zu verhören. Die Staatsanwaltschaft wirft Ghosn vor, private Investitionsverluste von 1,8 Milliarden Yen (14 Mio. Euro) auf seinen früheren Arbeitgeber, den er einst vor naher Pleite gerettet hatte, übertragen zu haben.

Er und seine frühere rechte Hand Greg Kelly waren am 19. November in der japanischen Hauptstadt wegen Verdachts auf Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen worden. Zwischen 2011 und 2015 soll nur die Hälfte von Ghosns Einkommens deklariert worden sein. Die Untersuchungshaft wurde zunächst bis vergangenen Donnerstag verlängert, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe erhoben hatte, wonach auch in folgenden Jahren Ghosns Einkommen zu niedrig angegeben worden sei. Es soll insgesamt um 10 Milliarden Yen gehen.

Die Staatswaltschaft scheiterte dann mit ihrem Antrag auf eine erneute Haftverlängerung zunächst. Das Bezirksgericht lehnte dies ab, was in Japan sehr selten vorkommt. Damit sah es zunächst so aus, als würde Ghosn bald aus der Haft kommen. Doch am Freitag erhob die Staatsanwaltschaft abermals einen neuen Vorwurf - den des Verdachts auf verstärkten Vertrauensbruch - und erließ zum nunmehr dritten Mal Haftbefehl. Mit der Zustimmung des Gerichts können die Staatsanwälte Ghosn nun bis zum 1. Januar weiter in Haft verhören.