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Nach dem Fall Sami A.
Bericht: Weiterer Islamist nach Tunesien abgeschoben

Abschiebung
Laut einem Medienbericht, soll ein weiterer Islamist nach Tunesien abgeschoben worden sein. Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., hatte einen Streit zwischen Politik und Justiz ausgelöst. Foto: Boris Roessler/Archiv
Weil sie fürchten, ihm könnte in seiner Heimat Folter drohen, hatten Richter die Abschiebung des Islamisten Sami A. untersagt. Vergeblich. Seither tobt ein Streit um seine Rückholung. Im Fall eines nun offenbar abgeschobenen IS-Unterstützers gab es solche Bedenken nicht.

Münster (dpa) - Während das juristische Tauziehen um die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden weitergeht, ist einem Bericht zufolge aus Nordrhein-Westfalen ein weiterer Islamist nach Tunesien abgeschoben worden.

Im Fall des 42-Jährigen, der nach «Spiegel»-Informationen am Freitag nach Tunis ausgeflogen worden war, hatte das Verwaltungsgericht Aachen Ende Juli die geplante Abschiebung für zulässig erklärt und einen Eilantrag des Mannes zum Schutz vor Abschiebung abgelehnt. Es bestehe ein «besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung», begründeten die Richter damals ihren Beschluss.

Dieser war nun laut «Spiegel»-Bericht offenbar bereits am Freitagabend umgesetzt worden: Der 2014 wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Mann war demnach direkt aus der Justizvollzugsanstalt Dortmund zum Flughafen Frankfurt gebracht worden. Von dort sei er in Begleitung von Beamten der Bundespolizei mit einer Linienmaschine in die tunesische Hauptstadt Tunis gebracht worden.

Der Mann, der zuletzt in Aachen gelebt hatte, hatte nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bei der Schleusung von Dschihadisten geholfen, die sich dem IS anschließen wollten. Er sollte in den kommenden Wochen aus der Haft entlassen werden, da er einen Großteil seiner Strafe abgesessen hat. Die Städteregion Aachen hatte eine Ausweisungsverfügung erlassen, weil von dem 42-Jährigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe.

Ob ihm in Tunesien Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht, musste nach der Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts nicht mehr neu geprüft werden. Bindend ist demnach ein ablehnender Asylbescheid aus dem Jahr 2000. Die Richter sahen auch eine erhebliche Wiederholungsgefahr im Fall der Haftentlassung: Selbst während seiner Inhaftierung habe der Tunesier versucht, Mitgefangene als IS-Unterstützter zu gewinnen.

Im Gegensatz dazu hatte die Abschiebung von Sami A. einen Streit zwischen Politik und Justiz ausgelöst: Sami A. war am Morgen des 13. Juli von Frankfurt nach Tunis ausgeflogen worden. Am Abend zuvor hatte das zuständige Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Abschiebung untersagt. Das Fax war allerdings erst am nächsten Morgen zugestellt worden, nachdem der Flieger bereits in der Luft war. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Flugzeug noch zurückkehren können, was nicht geschah. Die Richter begründeten ihre Entscheidung zu Sami A. wiederholt mit der Befürchtung, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Sie fordern deshalb eine diplomatische Note des Landes Tunesien mit der Zusicherung, dass ihm keine solche Gefahr drohe.

Im Fall Sami A. wird bald eine weitere juristische Entscheidung erwartet. Am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen endet am Montag eine Frist für die Stadt Bochum. Die kommunalen Juristen können noch bis Mitternacht begründen, warum die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. Juli, wonach die Stadt den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückholen muss, gekippt werden soll. Die Richter in Münster wollen dann zeitnah über den Eilantrag in zweiter Instanz entscheiden. Ein genaues Datum nannte ein Gerichtssprecher zunächst nicht.

Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

Mitteilungen des OVG Münster