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BGH: Mieter kann Zustimmung zu Mieterhöhung nicht widerrufen

Karlsruhe (dpa) - Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nicgt widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Widerrufsrecht solle Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen, sagte die Vorsitzende Richterin. Bei einer Mieterhöhung gebe es aber kein Informationsdefizit und keinen zeitlichen Druck, weil der Vermieter frühestens nach Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens auf Zustimmung klagen könne.