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Heimlich gedreht
BGH verhandelt über Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

Die nächtlichen Aufnahmen in zwei Bio-Hühnerställen sind heimlich entstanden. Darf ein TV-Sender die Bilder ausstrahlen? Zählt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher als das Recht des Hofbetreibers? Fragen, über die jetzt der BGH entscheidet.

Karlsruhe (dpa) - Die Hennen fast ohne Federn im Stall für Bio-Eier sehen kläglich aus. Darf ein Fernsehsender heimlich gedrehte Filmaufnahmen veröffentlichen, um auf Missstände hinzuweisen?

Einen Streit darüber zwischen dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und dem Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern muss in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Im Mittelpunkt der Verhandlung des VI. Senats in Karlsruhe stand am Dienstag die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten des Gewerbebetriebs. (VI ZR 396/16). Das Urteil soll am 10. April verkündet werden.

Die landwirtschaftliche GmbH war vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen die Verbreitung der Bilder vorgegangen und hatte auch vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht bekommen. Zuvor hatte der MDR die Aufnahmen im September 2012 in der Sendung «Exclusiv im Ersten» und im ARD-Magazin «Fakt» verwendet.

Einig waren sich die Streitparteien in der Einschätzung, dass die Bilder unrechtmäßig durch Hausfriedensbruch (Paragraf 123 Strafgesetzbuch) entstanden, dem MDR angeboten worden waren und dass sie tatsächliche Verhältnisse zeigen.

Der Anwalt des MDR argumentierte, die Öffentlichkeit habe ein Interesse daran, die Situation bei der massenweisen Produktion von Bio-Eiern zu sehen. Das gelte auch dann, wenn die Aufnahmen durch Rechtsbruch entstanden seien. Er verwies auf Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungs- und Pressefreiheit und höchstrichterliche Entscheidungen in vergleichbaren Fällen. Auf den Bildern sind neben Hühnern, die nur noch wenige Federn haben, auch tote Hennen zu sehen.

Der Vertreter der Fürstenhof GmbH kritisierte die Aufnahmen, weil wichtige Fakten nicht erwähnt worden seien, darunter dass es sich um alte Tiere kurz vor der Schlachtung handelte. Außerdem stelle sich die Frage, ob ein einzelner Betrieb an den Pranger gestellt werden dürfe, der nach der geltenden Rechtslage arbeite und gegen keine Vorschriften verstoße.