Karlsruhe (dpa) - Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.