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Bundesverfassungsgericht gibt Klage gegen BND-Befugnisse statt

Karlsruhe (dpa) - Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.