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Eilantrag der AfD-Fraktion zu Ausschussvorsitzenden erfolglos

Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Karlsruhe. © dpa-infocom, dpa:220623-99-766577/1