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EuGH urteilt über Passagierrechte bei Flugverspätung

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute darüber, ob Fluggästen bei Verspätungen wegen Treibstoffs auf der Startbahn eine Entschädigung zusteht. Dabei müssen die Luxemburger Richter insbesondere klären, ob ausgelaufener Treibstoff nach EU-Recht ein außergewöhnlicher Umstand ist, bei dem die Airlines von solchen Zahlungen befreit sind. Nach EU-Recht haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eigentlich ein Recht auf Entschädigung - es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.