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Familienpolitik
Fast 50 Milliarden Euro Kindergeld bei Hartz IV angerechnet

Viele Hartz-Empfänger empfinden es als ungerecht, dass das Kindergeld voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Jahr für Jahr kommen dabei immense Summen zustande. Was spricht dagegen - was dafür?

Berlin (dpa) - Hartz-IV-Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe sind in den vergangenen Jahren wegen der Anrechnung des Kindergelds gekürzt worden.

Zwischen 2007 und 2017 wurde Kindergeld in Höhe von 49,5 Milliarden Euro bei Hartz-IV-Empfängern angerechnet, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken im Bundestag hervorgeht. Während die Linke die Anrechnung als Einfallstor für Kinderarmut ablehnt, verteidigt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Vorgehen.

Allein im vergangenen Jahr wurden die Hartz-Leistungen unterm Strich um 4,9 Milliarden Euro vermindert, weil so viel Kindergeld an die Betroffenen floss. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte: «Die Anrechnung zementiert Kinderarmut.» Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte er auf, das Thema Kinderarmut zur Chefsache zu machen.

Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Linken, die die Frage gestellt hatte, bezeichnete die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV als «Dauerskandal». Sie sagte: «Kinder Gutverdienender profitieren vom Kinderfreibetrag. Kinder aus Familien, die nicht auf Hartz IV angewiesen sind, bekommen das Kindergeld. Die Ärmsten aber bekommen gar nichts.»

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Anrechnung des Kindergelds kürzlich verteidigt. In einem RTL-Interview sagte er, «dass wir immer noch ein Lohnabstand brauchen zwischen Menschen, die Arbeit haben und denen, die keine haben». Eine Grundsicherungsbezieherin hatte ihn gefragt, warum Kindergeld angerechnet werde. So ein Lohnabstand soll verhindern, dass man mit aus Steuermitteln finanzierten Hartz-Leistungen ein höheres Einkommen erzielt als mit Einkommen aus Arbeit.

Heil zeigte zwar Verständnis für die Fragestellerin. Er sagte aber, er müsse auch an jene denken, «die noch in Arbeit sind, aber wenig verdienen». Grundsätzlich verfolge er unter anderem mit dem geplanten sozialen Arbeitsmarkt das Ziel, dass möglichst viele aus der Grundsicherung herauskämen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 geurteilt, dass die komplette Anrechnung des Kindergeldes auf die staatlichen Zahlungen nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt. Danach ist zwar ein menschliches Existenzminimum zu sichern - das heißt aber nicht, dass alle Leistungen zugunsten von Kindern in gleichem Maße berücksichtigt werden müssen wie etwa beim Steuerrecht. Eltern eines 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen hatten gefordert, das Kindergeld nur zur Hälfte anzurechnen.

Das Kindergeld beträgt 194 Euro für das erste und zweite, 200 Euro für das dritte und 225 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Entsprechend mindern sich das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Zimmermann sagte, bei Erwerbslosigkeit würde das Kindergeld «eine echte Entlastung» bedeuten.

Heil-Interview u.a. zu Kindergeld bei Grundsicherung

Karlsruher Urteil