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Frau und Enkel totgefahren: Zweieinhalb Jahre Haft

Rastatt (dpa) – Ein 48-jähriger Autofahrer hat eine Frau und deren kleinen Enkelsohn auf dem Gehweg totgefahren und danach Fahrerflucht begangen. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer des Amtsgerichts Rastatt befand ihn unter anderem der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zudem wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer. Das Gericht ging mit dem Strafmaß zwei Monate über die Forderung der Anklagebehörde hinaus.