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Bescheide oft anfechtbar
Für viele abgelehnte Asylbewerber lohnt sich die Klage

Mehr als 600.000 Asylentscheidungen hat das BAMF im vergangenen Jahr getroffen. In etwa jedem zweiten Fall zogen die Antragsteller gegen die Entscheidung vor Gericht - sehr oft auch mit Erfolg.

Berlin (dpa) - Viele abgelehnte Asylbewerber haben mit ihren Klagen vor den Verwaltungsgerichten Erfolg. Im vergangenen Jahr klagten 91,3 Prozent der Asylbewerber, die vom Flüchtlingsbundesamt einen ablehnenden Bescheid erhalten hatten. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 68,5 Prozent.

Ende 2017 waren bei den Verwaltungsgerichten bundesweit 372.443 Verfahren im Asylbereich anhängig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, über die die «Süddeutsche Zeitung» zuerst berichtete.

Danach endeten alle Verfahren, die nicht eingestellt wurden, zu 40,8 Prozent mit einer Entscheidung zugunsten der klagenden Ausländer. Knapp die Hälfte der Verfahren wurden eingestellt - zum Beispiel weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Entscheidung korrigierte hat, oder weil der für einen Familienangehörigen ausgesprochene Schutzstatus das Verfahren für den Kläger überflüssig macht. Zu einer Entscheidung im Sinne des Klägers komme es aber nur bei etwas mehr als jedem fünften Fall, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Zu einer Entscheidung im Sinne des Klägers komme es aber nur bei etwas mehr als jedem fünften Fall, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Bei Syrern und Afghanen, zwei Hauptgruppen, waren es den Angaben zufolge sogar jeweils mehr als 60 Prozent. Zum Vergleich: Im Vorjahr hatte die «bereinigte Schutzquote» bei Gerichtsentscheidungen in erster Instanz für alle Herkunftsländer noch bei knapp 30 Prozent gelegen.

Die Verwaltungsgerichte erster Instanz entschieden demnach 2017 in 146.000 Asyl-Verfahren. In fast der Hälfte fielen diese Entscheidungen aber aus formalen Gründen, etwa weil die Klagen zurückgezogen wurden oder weil Kläger und BAMF sich einigten. Die andere Hälfte wurde inhaltlich entschieden. Die Zahl der Fälle, die in die zweite Instanz ging, war mit rund 1400 verschwindend gering. In fast allen Berufungsverfahren obsiegte das Bundesamt.

Die Linksfraktion kritisierte die unterschiedliche Entscheidungspraxis des BAMF in den einzelnen Ländern. Vor allem Bayern, Sachsen und Brandenburg fielen mit niedrigen Anerkennungsquoten auf. So hatten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr bundesweit 47,4 Prozent der afghanischen Antragsteller Schutz erhalten. In Bayern seien dagegen nur 37,8 Prozent der Asylbewerber aus Afghanistan als Flüchtlinge anerkannt worden.

«Es wäre ein beunruhigender Befund, wenn die besonders negative asylpolitische Stimmungslage in Bayern hierfür verantwortlich wäre», sagte die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke. Noch größer war der Unterschied bei Äthiopiern. Während im Bundesdurchschnitt jeder vierte von ihnen anerkannt worden sei, hätten in Bayern lediglich 11,8 Prozent der Äthiopier einen positiven Bescheid erhalten.