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Gericht entscheidet über sächsische AfD-Landesliste

Leipzig (dpa) - Rund zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen will der dortige Verfassungsgerichtshof sein Urteil im Streit um die gekürzte Kandidatenliste der AfD bekannt geben. Der Landeswahlausschuss ließ wegen formaler Mängel nur 18 Kandidaten der ursprünglich 61 Plätze umfassenden AfD-Landesliste zur Wahl zu. Der Wahlausschuss beanstandete vor allem, dass die AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufstellte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl bestimmt, der Rest in einem Blockwahlverfahren.