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OVG Hamburg
Gericht: Keine Daten deutscher Whatsapp-Nutzer für Facebook

Niederlage für Facebook: Der US-Konzern darf keine personenbezogenen Daten seiner Tochter WhatsApp benutzen. Das entschied das Hamburger Oberverwaltungsgericht. Befürworter sprechen von einem «großen Erfolg für den Datenschutz».

Hamburg (dpa) - Im Streit um die Nutzung von WhatsApp-Daten hat Facebook eine Niederlage vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) kassiert.

Laut der Entscheidung der Richter darf der US-Konzern vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer verwenden. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts der Hansestadt.

Die Richter argumentierten, dass die Zustimmung der User zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften entspreche.

Dem Verfahren vorausgegangen war eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der Facebook 2016 die Pläne zur Verwendung einiger Informationen deutscher WhatsApp-Nutzer untersagt hatte. Er begrüßte am Donnerstag die Entscheidung und sprach von einem «großen Erfolg für den Datenschutz».

In der Beurteilung des OVG hieß es zwar, es sei offen, ob Caspars Untersagungsverfügung rechtmäßig sei: «Offen sei insbesondere, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelange und - wenn ja - ob der Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe.»

Dennoch kamen die Richter zu dem Entschluss, dass sich die Untersagung in diesem Fall nicht als «offensichtlich rechtswidrig» erweise. Schließlich entspreche die eingeforderte Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien nicht den deutschen Vorschriften. Konkret hieß es: «Die vor diesem Hintergrund vorzunehmende Interessenabwägung führe zu einem Überwiegen der Interessen deutscher WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.»

«Der Beschluss des OVG bestätigt unsere Anordnung, die von Facebook offenbar national beachtet und umgesetzt wurde», erklärte Caspar. Ein Massendatenabgleich habe nicht stattgefunden. «Das Verfahren setzt Maßstäbe gerade mit Blick auf den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Unternehmen und Diensten eines Konzerns und muss künftig unter der Datenschutzgrundverordnung auch im Europäischen Kontext Beachtung finden.»

Facebook hatte WhatsApp 2014 für etwa 22 Milliarden Dollar gekauft. Damals war zunächst erklärt worden, dass die Daten bis auf Weiteres getrennt bleiben und WhatsApp weiterhin unabhängig agieren solle. Im Spätsommer 2016 kündigte WhatsApp jedoch an, künftig die Telefonnummer des Nutzers an Facebook weiterzugeben. Außerdem sollen mit der Konzernmutter Informationen darüber geteilt werden, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt werde. Dadurch sollten Werbung und die Freunde-Vorschläge in Facebook-Diensten verbessert werden, hieß es. Zugleich wurde versichert, dass Facebook keinen Zugang zu Inhalten der Kurznachrichten bekomme - auch weil diese verschlüsselt seien.

Wie geht es nun in dem Verfahren weiter? «Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung, gegebenenfalls kann sich ein Klageverfahren in der Hauptsache anschließen», erklärte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Diese Entscheidung liege nun bei Facebook.