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Gericht: Polizei muss sichtbare Tattoos akzeptieren

Berlin (dpa) - Große sichtbare Tätowierungen sind einem Urteil zufolge gegenwärtig kein Hindernis bei der Bewerbung als Polizist in Berlin. Die Polizei darf Bewerber mit solchen Tattoos also nicht ablehnen, entschied das Verwaltungsgericht. Die bisherige Dienstvorschrift, die den Umgang mit Tätowierungen regelt, reiche nicht aus. Nötig sei dazu ein Gesetz. Die Polizei hatte einen 26-jährigen Bewerber wegen der Größe und Motivvielfalt der sichtbaren Tätowierungen abgelehnt.