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Gericht verhandelt über Verkauf von Sonntagsbrötchen

München (dpa) - Wann darf eine Bäckerei am Sonntag Brötchen verkaufen? Und muss zwangsläufig eine Scheibe Käse darauf liegen? Mit diesen Fragen befasst sich heute das Oberlandesgericht München. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs klagt auf Unterlassung gegen eine Bäckerei-Kette mit Filialen in München, die an einem Sonntag im Jahr 2016 und am Pfingstmontag 2017 illegal Brötchen verkauft haben soll. In Bayern dürfen Bäckereien, wenn kein Café angeschlossen ist, höchsten drei Stunden an einem Sonntag öffnen.