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Kinder pflegebedürftiger Eltern werden finanziell geschont

Berlin (dpa) - Kinder von Pflegebedürftigen werden künftig weit seltener als bisher für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch finanziell herangezogen werden. Das Kabinett beschloss dazu das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Sozialminister Hubertus Heil, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Die neue Einkommensgrenze soll auch für die Eltern von Kindern gelten, die gepflegt werden müssen. Bisher gilt die 100 000-Euro-Grenze nur bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.