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Urteil
Kindesmissbrauch – Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Recht und Gesetz
Am Landgericht Berlin wurde das Urteil gesprochen in einem Missbrauchsfall von kleinen Jungen. Foto: Britta Pedersen
Ein 28-Jähriger muss für lange Zeit hinter Gitter, weil er immer wieder ihm anvertraute Jungen im Alter von sieben Monaten bis acht Jahren missbraucht haben soll. Verhandelt wurde in Berlin.

Berlin (dpa) –. Weil er als Kinderbetreuer 26 Jungen missbraucht hatte, ist ein 28-Jähriger zu insgesamt zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ordnete am Donnerstag zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an.

95 sexuelle Übergriffe in der Zeit von Januar 2015 bis März 2020 sahen die Richter als erwiesen an. Der geständige Angeklagte wurde unter anderem des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, des schweren Missbrauchs in 50 Fällen und des Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Zudem habe der Mann in den meisten Fällen kinderpornografische Aufnahmen gefertigt, hieß es weiter im Urteil. 

Die betroffenen Jungen im Alter von sieben Monaten bis acht Jahren waren ihm laut Ermittlungen jeweils zur Betreuung anvertraut worden – es habe sich in vielen Fällen um behinderte Kinder gehandelt. Der Angeklagte sei als ehrenamtlicher Kinderbegleiter von einer gemeinnützigen GmbH in die Familien vermittelt worden, in anderen Fällen sei er von den Eltern über das Internet als Babysitter engagiert worden und habe Kinder zu Hause stundenweise betreut. 

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 14 Jahre und sechs Monate Haft sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung verlangte eine Strafe von unter zehn Jahren. Die zweimonatige Verhandlung lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220505-99-166967/2