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Kölner Luftreinhalteplan muss Fahrverbote enthalten

Münster (dpa) - In den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln müssen Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen aufgenommen werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Der aktuelle Luftreinhalteplan, der keine Fahrverbote vorsieht, sei rechtswidrig. Das Gericht hält eine Fahrverbotszone aber nicht für zwingend erforderlich. Streckenbezogene Fahrverbote könnten unter Umständen ausreichen, um die Grenzwerte zumindest im Jahr 2020 einzuhalten.