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Beifall von der CSU
SPD will Familiennachzug für ehemalige Gefährder verbieten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug soll nachgebessert werden. Es geht um eine umstrittene Ausnahmeregelung für Menschen, die in der Vergangenheit als islamistische Gefährder eingestuft waren.

Berlin (dpa) - Die SPD-Bundestagsfraktion will den Familiennachzug für Ehepartner und Kinder ehemaliger Gefährder jetzt doch generell verbieten. Dafür soll eine im Gesetzentwurf der Bundesregierung aktuell noch bestehende Ausnahmeregelung gestrichen werden.

«Mit der SPD-Bundestagsfraktion wird es keinen Familiennachzug für Gefährder geben», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der SPD-Innenexperten Eva Högl und Burkhard Lischka. Sie kündigten an: «Wir werden im parlamentarischen Verfahren fordern, dass die im Gesetzentwurf von Horst Seehofer bestehende Ausnahmeregelung gestrichen wird.» Zunächst hatten sich Unionspolitiker gegen die Ausnahme gestemmt.

Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), begrüßte denn auch die Ankündigung der SPD. Gleichzeitig betonte sie, die umstrittene Regelung sei keineswegs auf Betreiben von CSU-Bundesinnenminister Seehofer in den Entwurf gelangt. «Der Passus war im ersten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums noch nicht enthalten und wurde erst im Zuge der Ressortabstimmung auf Drängen des Bundesjustizministeriums eingefügt», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Wenn diese «kontraproduktive Detailregelung» jetzt im parlamentarischen Verfahren gestrichen werde, «wäre das ein schöner Erfolg». Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte vergangene Woche auf eine Frage nach den Ex-Gefährdern geantwortet: «Es ist der Gesetzentwurf meines Kollegen Horst Seehofer.»

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch entscheiden muss, in der vergangenen Woche verabschiedet. Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung für geläuterte Gefährder hatte es aus Regierungskreisen geheißen, dass dieser Passus in der Praxis eher Deutsche als Migranten betreffen dürfte.

Denkbar seien Einzelfälle von Menschen, die im Ausland für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft und dort eine Familie gegründet hätten. Diese sollten nicht schlechter gestellt werden als ausländische Gefährder, bei denen das Aufenthaltsgesetz schon heute einen Verzicht auf die Ausweisung vorsieht, «wenn sich der Ausländer gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt».

Högl und Lischka befürchten, dass sich in diesen Familien hierzulande eine «verfassungsfeindliche Grundhaltung» verbreiten könnte. Als Gefährder gelten Menschen, denen die Sicherheitsbehörden einen Terroranschlag oder eine andere schwere Straftat zutrauen. Das Bundeskriminalamt stuft aktuell rund 760 Menschen als Gefährder ein. Rechtliche Verbindlichkeit besitzt diese Definition nicht.

Die ehemaligen Gefährder sind nur ein Randaspekt in dem Gesetzentwurf. Er sieht ab August einen Nachzug von Angehörigen von Flüchtlingen mit eingeschränktem («subsidiären») Schutzstatus vor - allerdings maximal 1000 pro Monat.