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Staat muss Angehörige von IS-Kämpfer nach Deutschland holen

Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück zu holen. Das Außenministerium werde aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen, so das Gericht. Danach müssten die aus Niedersachsen stammenden Kinder und ihre Mutter nach Deutschland gebracht werden. Hintergrund sei die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für die Familie. Daher müsse Deutschland tätig werden.