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Indizien reichen nicht aus
Trotz Stimmgutachten: Freispruch im Würth-Entführungsprozess

Die Ermittler haben im aufsehenerregenden Entführungsfall Würth viele Indizien zusammengetragen. Doch dem Landgericht Gießen reichen diese nicht für eine Verurteilung des Angeklagten.

Gießen (dpa) - Im Prozess um die Entführung des Milliardärssohns Markus Würth hat das Landgericht Gießen den 48 Jahre alten Angeklagten freigesprochen. Nach Würdigung aller Indizien blieben «Zweifel an der Täterschaft», sagte der Vorsitzende Richter.

Es gebe sogar «schwache» Hinweise, die in die entgegengesetzte Richtung wiesen. Die Verteidigung zeigte sich erleichtert: «Wir haben an die Unschuld unseres Mandanten geglaubt.» Der Anklagevertreter kündigte an, das Urteil prüfen und Revision einlegen zu wollen.

Der Entführte ist der Sohn eines baden-württembergischen Unternehmers, des «Schraubenkönigs» Reinhold Würth. Das damals 50 Jahre alte Opfer wurde im Juni 2015 aus einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht-behinderte Menschen im osthessischen Schlitz entführt. Ein Erpresser forderte am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld.

Die Übergabe scheiterte jedoch. Nach etwa 20 Stunden war die Entführung vorbei: Der Erpresser verriet das Versteck von Markus Würth, der nahezu unversehrt an einen Baum gekettet bei Würzburg gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter Komplizen hatte. Das Vorgehen sei auch deshalb besonders verwerflich, weil das Opfer wegen seiner Behinderung «stark intellektuell eingeschränkt» sei, befand die Staatsanwaltschaft. Sie hatte dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Zu den wichtigsten Beweismitteln in dem Indizienprozess gehörte ein Stimmgutachten. Dafür hatten Experten der Uni Marburg die aufgezeichnete Stimme des Lösegelderpressers untersucht. Die Analyse lieferte unter anderem Erkenntnisse zur Region, aus der der Anrufer vermutlich stammt und wo er Deutsch gelernt haben könnte. Denn der Mann sprach mit einem deutlichen Akzent. Das erstellte Profil passte aus Sicht der Anklage zu dem 48-jährigen Serben.

Die Gutachter kamen zudem nach einem Vergleich der Stimme des Angeklagten mit der Erpresserstimme zu dem Ergebnis, dass die Sprecher «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» identisch seien. Eine Zeugin hatte die Ermittler schließlich auf die Spur des 48-Jährigen gebracht. Er wurde im März in Offenbach festgenommen.

Das Gericht würdigte zwar die Analyse der Gutachter, die sogar «Forschungsarbeit» geleistet hätten. Doch letztlich habe nur festgestellt werden können, dass die Stimme des Angeklagten und des Erpressers gleich klingen - was auch auf andere Personen zutreffen könne. Der «Gleichklang der Stimmen» reiche nicht für eine Verurteilung. Zudem habe die wichtige Zeugin und Hinweisgeberin vor Gericht ungenaue oder auch falsche Angaben gemacht.