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Unternehmen können Sozialbeiträge wegen Corona-Krise später zahlen

Berlin (dpa) - Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin aus Kreisen der Sozialversicherungsträger erfuhr.