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Urlaub geht auf Erben über

Erfurt (dpa) - Zu Lebzeiten nicht in Anspruch genommene Urlaubstage von gestorbenen Arbeitnehmern kommen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Erben zugute. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sei der Resturlaub auch dann abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers ende, teilte das höchste deutsche Arbeitsgericht mit. Er bezog sich dabei auch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Damit blieb die Revision der Stadt Wuppertal erfolglos. Sie muss der Witwe eines bis zu seinem Tod im Dezember 2010 dort angestellten Schwerbehinderten 5857 Euro zahlen.