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Rund 450.000 Fälle
Weniger Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger

Agentur für Arbeit
2017 waren bundesweit knapp 953.000 Bezieher mit einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II bestraft worden. Foto: Jan Woitas
Einen Beratungstermin versäumt, eine unbeliebte Stelle abgelehnt: Für solche Vergehen müssen die Jobcenter Hartz-IV-Leistungen kürzen. Die Zahl der Sanktionen ist zuletzt gesunken. Kritik gibt es trotzdem.

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfänger haben in den ersten sechs Monaten des Jahres weniger Sanktionen erhalten als im gleichen Vorjahreszeitraum.

Die Zahl ging im Vergleich um rund 25.800 Sanktionen auf knapp 449.550 Sanktionen zurück, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent.

Grund für gut drei Viertel aller Sanktionen sind Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne wichtige Gründe nicht wahrnimmt. Im ersten Halbjahr mussten die Jobcenter deswegen bei rund 350.000 Menschen die Regelleistungen um zehn Prozent absenken.

Rund 47 000 Hartz-IV-Empfänger wurden sanktioniert, weil sie etwa ein Jobangebot oder eine Fortbildung verweigerten oder ein zusätzliches Einkommen verschwiegen. Verstöße gegen die sogenannte Eingliederungsvereinbarung führten in 39.120 Fällen zu einer Leistungskürzung. In dieser Vereinbarung schreibt die Agentur für Arbeit gemeinsam mit dem Arbeitslosen Unterstützungsleistungen und Pflichten des Jobsuchers fest.

Das Sozialgesetzbuch II gibt das Ausmaß der Strafen vor. Bei mehrfachen Verstößen kann auf Zeit sogar die gesamte Unterstützung gestrichen werden. Zuletzt registrierte die Bundesarbeitsagentur rund 4,08 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat.

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen als ältere Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Streichung der Regelleistung vor. Wenn sie sich innerhalb eines Jahres weitere Fehler leisten, kann ihnen auch die Miete gekürzt werden.

Linke und Grüne kritisierten das rigorose Vorgehen bereits. Auch SPD-Chefin Andrea Nahles sprach sich im Sommer für eine Abschaffung der Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Empfängern aus. Nach so harten Strafen würden einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen. Die Union hatte diesen Vorschlag jedoch abgelehnt.

Studien zufolge zeigen die Sanktionierungen Wirkung, erklärt Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. «Sie sorgen dafür, dass die Leute im Schnitt schneller wieder in den Arbeitsmarkt kommen und sich an ihre Pflichten halten», so der Experte.

Doch ein härtere Gangart bei jungen Beziehern hält auch Wolff für nicht angebracht, unter anderem wegen der unerwünschten Nebeneffekte. «Die Einschränkungen können seelische Probleme verstärken und bis zur Obdachlosigkeit führen», erklärte der Experte. Eine Anpassung an die Sanktionierung von Älteren sei sinnvoller. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, es gebe im Ministerium Bemühungen, sich die Sanktionen anzuschauen, vor allem für Jüngere. «Insofern behalten wir das im Blick.»

Definition Grundsicherung