Fremdverschulden schließt die Polizei nach ersten Erkenntnissen aus. Wo die Eltern zum Zeitpunkt des Sturzes waren und welches Geschlecht die Zwillinge haben, konnte ein Polizeisprecher zunächst nicht sagen. Unklar war etwa, wer das Fenster öffnete und ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.