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Angriff vor «Querdenker»-Demonstration: Mehrere Jahre Haft

Urteil im Prozess Attacke am Rande einer Corona-Demo
Sympathisanten der Angeklagten demonstrieren vor der Urteilsverkündung mit Fahnen und Transparenten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Zwei Mitglieder der linken Szene attackieren Angehörige des rechten «Zentrum Automobil». Diese werden zum Teil schwer verletzt. Dafür schickt das Landgericht Stuttgart die Angreifer länger ins Gefängnis.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Weil sie am Rande einer «Querdenker»-Demonstration in Stuttgart mehrere Männer brutal niederschlugen, sind zwei junge Leute aus der linken Szene zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Richter Johannes Steinbach sagte am Mittwoch, man habe es mit einem «sehr traurigen Fall» zu tun. Die beiden Angeklagten seien ideologisch verblendet und hätten eine schwere Straftat begangen. Der 21-Jährige wurde zu viereinhalb und der 26-Jährige zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Aus einer Gruppe von 20 bis 50 dunkel gekleideten Personen seien im Mai 2020 drei Männer zusammengeschlagen worden, die zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der damaligen Landesregierung gehen wollten. Die Opfer wurden teilweise schwer verletzt. Ein Mann ist seitdem auf einem Auge fast blind. Ein anderer erlitt einen Schädelbruch und lag nach der Attacke einige Zeit im Koma.

Alle drei Opfer arbeiten beim Autokonzern Daimler und sind Betriebsratsmitglieder der rechten Gewerkschaft «Zentrum Automobil». Steinbach sagte, sie gehörten einer «obskuren Kleingewerkschaft» an. Die Angeklagten seien aber zu weit gegangen und hätten sich angemaßt, die gegnerische Gruppe zu attackieren. Die beiden Männer machten in dem Verfahren keine Angaben zu den Vorwürfen.

Das Gericht stützte sich bei der Verurteilung auf Indizien. So wurde eine am Handschuh des 21-Jährigen sichergestellte DNA-Spur einem der Opfer zugeschrieben. Steinbach sagte, das Gericht schließe eine Übertragung von Spuren aus. Ein Haar des anderen Angeklagten wurde an einer Reizgaskartusche entdeckt, die am Tatort gefunden worden war. Der jüngere der beiden Angeklagten sei außerdem von der Polizei kurz nach der Tat in der Nähe angetroffen worden, sagte der Richter.

Die Verteidigung hatte eine unsachgemäße Spurensicherung kritisiert und deshalb Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage zunächst von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte eine etwas höhere Strafe beantragt. Weil sich das aber nicht beweisen ließ, verurteilte das Landgericht das Duo wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unterdessen teilte das Innenministerium mit, dass im ersten Halbjahr diesen Jahres die linksmotivierten Gewaltdelikte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 23 (Vorjahr: 24) auf einem konstanten Niveau lagen - ebenso wie bei den rechtsmotivierten Gewaltdelikten. Hier wurden in den ersten sechs Monaten 2021 16 Fälle gezählt, im Vorjahreszeitraum waren es 15. Ungeachtet dessen sei im Zusammenhang der Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen im Großraum Stuttgart ein Anstieg linksextremistischer Militanz festgestellt worden.

Innenminister Thomas Strobl sagte anlässlich des Urteils: «Polizei und Justiz ermitteln Straftaten konsequent und ahnden diese hart - ganz gleich, mit welcher politischen Motivation sie begangen werden.» Gewalt sei niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung. In unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes in Stuttgart-Stammheim solidarisierten sich mehrere Dutzend Demonstranten mit den Angeklagten. Der Protest sei friedlich verlaufen, sagte eine Polizeisprecherin.

© dpa-infocom, dpa:211012-99-573114/7

Mitteilung der Polizei zum Angriff

Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklage

Landgericht Stuttgart