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Hauk erwartet Gegenwehr aus Baden-Württemberg bei Verordnung

Peter Hauk gestikuliert
Peter Hauk (CDU), der Landwirtschaftsminister von Baden-Württemberg, gestikuliert. Foto: Bernd Weissbrod/dpa
Die Bauern sind sauer. Auf die Agrarpolitik des Bundes, auf die EU, auf die Verbraucher. Ihrem Ärger wollen sie mit Demonstrationen in mehreren Städten Luft machen. Agrarminister Hauk zeigt Verständnis - und stimmt bei der Düngeverordnung in den Protest ein.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach Bayern und Rheinland-Pfalz könnte auch Baden-Württemberg Teile der Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form im Bundesrat ablehnen. Schärfere Regeln seien in diesem Maß nicht akzeptabel für das Land, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Es würden Existenzen der Bauern im Südwesten gefährdet. Am Freitag planen Bauern aus dem ganzen Land in Stuttgart eine Protestfahrt mit ihren Traktoren gegen die Agrarpolitik des Bundes.

«Wir wollen Ausnahmeregelungen haben in regionalen Fragen, wenn es um die sogenannten roten Gebiete mit einer erhöhten Nitratbelastung des Grundwassers und um grüne Gebiete außerhalb geht», sagte Hauk. Er forderte flexiblere Sperrfristen für das Ausbringen von Düngemittel ebenso wie beim geplanten Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten.

Die aktuelle Düngeverordnung stammt von 2017. Die EU-Kommission hatte Deutschland aber wegen zu hoher Nitratwerte verklagt und 2018 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat daraufhin Vorschläge für weitere Einschränkungen vorgelegt. Bayern und Rheinland-Pfalz hatten angekündigt, die Verordnung in der jetzigen Form im Bundesrat abzulehnen.

«Ich bin für Verschärfungen, wenn sie notwendig sind», sagte Hauk. Dem Landwirt müsse aber als Fachkraft mehr Kompetenz zugetraut werden: «In den Gebieten außerhalb der roten Zonen ist alles soweit in Ordnung. Dort haben die Landwirte gezeigt, dass sie es können.» Außerdem müsse es Betrieben auch in roten Gebieten möglich sein, von Düngeauflagen befreit zu werden - sofern sie nachweisen können, dass der Stickstoffgehalt in ihrem Boden unter einem Grenzwert liegt.

Hauk rechnet mit baden-württembergischer Gegenwehr im Bundesrat, sollte sich an der Verordnung nichts ändern. In der Länderkammer soll diese eigentlich im April verabschiedet werden.

Organisatoren des Protests