Mit dem Strafmaß entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich indessen für auf eine Verurteilung wegen Totschlags ausgesprochen und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sieben Jahren verlangt.
Der Angeklagte habe im Schlafzimmer mit großer Wucht zweimal zugestochen, hieß es. Zwei weitere Stiche habe die Frau abwehren können, bevor sie gestorben sei. Die Lebensgefährtin des Mannes sei arg- und wehrlos gewesen. Sie habe unter Multipler Sklerose gelitten. «Sie hat ihre Erkrankung akzeptiert.» Das Paar sei finanziell abgesichert gewesen und habe sich sozial engagiert. Nach dem Tod der Frau fing der 53-Jährige noch an, einen Abschiedsbrief zu schreiben. Ihn vollendete er aber nicht. Danach begab er sich in das Badezimmer und verletzte sich selbst mit dem Messer schwer, bevor er den Notruf wählte und die Polizei alarmierte, berichtete der Richter weiter.