Nach Angaben des Gerichts wurde bei dem Mädchen in der Grundschule sonderpädagogischer Förderbedarf beim Lernen festgestellt. Gegen den Rat der Fachkräfte habe die Mutter es auf einem Gymnasium angemeldet. Dort habe es nach kurzer Zeit erhebliche Konflikte gegeben. Wegen Übergriffe auf Mitschüler sei das Mädchen von der Schule ausgeschlossen worden. Auch auf einer Realschule Plus gab es demnach erhebliche Konflikte mit Lehrern und Mitschülern.
Weil das Familiengericht das körperliche und seelische Wohl der Tochter aufgrund eines Versagens der Mutter nachhaltig gefährdet sah, wurde der Mutter unter anderem das Recht zur Regelung schulischer Belange ihrer Tochter entzogen. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das OLG zurück. Die Mutter übe einen derartigen Leistungsdruck auf die Tochter aus, dass diese permanent überfordert, traurig, verzweifelt und ohne jegliche Lebenslust sei.
Das OLG stellte eine Kindeswohlgefährdung durch Überforderung in der Regelschule fest. Diese werde verstärkt, weil die Mutter Hilfen ablehne, insbesondere einen zieldifferenten Unterricht. Angesichts der schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kindeswohls habe das OLG den Fall angemessen bewertet, so die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
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