Esken verteidigte in diesem Zusammenhang auch Scholz' Staatssekretär Wolfgang Schmidt, der einen kleinen Teil des richterlichen Beschlusses auf Twitter veröffentlicht hatte. Deswegen wird nun gegen ihn ermittelt. Die Veröffentlichung sei «notwendig gewesen, weil die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft grob fahrlässig war», sagte die SPD-Vorsitzende.
Bei Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am vergangenen Donnerstag das Finanzministerium und das Justizministerium durchsuchen lassen. Die Ermittler wollten Zugriff auf E-Mails zwischen der FIU und dem Ministerium erlangen. Es geht um die Frage, ob die FIU Hinweise von Banken auf Terrorfinanzierung zu spät an Polizei und Justiz weitergab, so dass die Taten nicht verhindert werden konnten.
Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) hat Scholz vorgehalten, sein Ministerium nicht im Griff zu haben. Der Finanzminister wird am Montag im Finanzausschuss des Bundestags zu der Razzia befragt.
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